Wesentliche Informationen zur Vor-Ort-Prüfung
Der Volkswagen Konzern setzt sich aktiv für Nachhaltigkeit u.a. in der Lieferkette ein und dabei sind Vor-Ort-Prüfungen ein wesentlicher Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie des Konzerns. Durch regelmäßige Überprüfungen wird sichergestellt, dass die Lieferkette den festgelegten Standards entspricht und kontinuierlich verbessert wird. Diese Vor-Ort-Prüfungen helfen dabei, Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsperformance zu implementieren.
Vor-Ort-Prüfungen werden als Prüfinstrument des S-Ratings genutzt und bei ausgewählten Lieferanten durchgeführt. Wesentliche Zielsetzung ist die Prüfung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Diese Art von Vor-Ort-Prüfung ist im Code of Conduct für Business-Partner des Volkswagen Konzern verankert und somit Bestandteil bestehender und zukünftiger Geschäftsbeziehungen.
In regelmäßigen Abständen analysiert der Volkswagen Konzern sein Lieferantennetzwerk und identifiziert Lieferanten und Dienstleister, die einem erhöhten potentiellen Risiko unterliegen. Diese Auswahl an Lieferanten und Dienstleister werden vom Volkswagen Konzern zentral oder über Marken & Regionen angeschrieben und aufgefordert, binnen einer Frist von 12 Monaten die Vor-Ort-Prüfung durchzuführen. In Abhängigkeit des Geschäftsmodelles des Lieferanten und Dienstleisters, finden unterschiedliche Prüfstandards Anwendung. Folgende Standards finden Anwendung: VOC/SSA (eigener VW Standard) und RSCI.
In den überwiegenden Fällen findet der RSCI Standard statt. Dieser Standard bietet den Vorteil, dass die Auditergebnisse und Verbesserungen mit mehreren Kunden, welche ebenfalls am RSCI Programm teilnehmen, geteilt werden können. Die Prozessschritte ( mehr Details unten) werden vom Lieferanten eigenständig eingeleitet und umgesetzt. Fortschritte innerhalb dieses Prozesses werden vom Volkswagen Konzern begleitet und in Einzelfällen innerhalb der Beschaffungsorganisation besprochen.
Mit der Durchführung der Vor-Ort-Prüfung liegt ein Ergebnis vor. Dieses Ergebnis wird beim Auditdienstleister geprüft, bevor es zu einem offiziellen Report und somit Übermittlung an den Volkswagen Konzern führt.
Dieses Ergebnis ist Bestandteil des S-Ratings und kann somit zu einem positiven wie auch nicht positiven S-Rating führen, sodass die Vergabefähigkeit eingeschränkt werden kann.
Im Fall, dass Abweichungen (sog. Findings) vorhanden sind, müssen diese vom Lieferanten eigenständig im Nachgang geschlossen werden. Im Zuge dessen sind je nach Audit-Standard Folgeprozesse zu durchlaufen.
Ziel: Verbesserung durch Abarbeitung des Corrective Action Plans
Der Volkswagen Konzern verfolgt mit der Durchführung von Audits das Ziel, die Nachhaltigkeitsperformance seiner Lieferanten durch die zeitnahe und konsequente Abarbeitung des Corrective Action Plans (CAP) erheblich zu verbessern.
Erzielt der Lieferant ein Ergebnis mit weniger als 100 Punkten in seiner VOP erhält er einen Verbesserungsmaßnahmenplan (Corrective Actions Plans (CAP). Diese Maßnahmen werden in dem CAP festgehalten, dessen Umsetzung mit dem Lieferanten vereinbart und nachverfolgt werden. Besonders wichtig ist, dass die Lieferanten den CAP fristgerecht abarbeiten, da dies entscheidend für ihre Nachhaltigkeitsbewertung (S-Rating) und zukünftige Vergaben ist. Sollte der CAP nicht oder nicht im vereinbarten Zeitraum bearbeitet oder gar eine VOP verweigert werden, so kann der Lieferant von Vergaben ausgeschlossen werden ("-" oder "C" Rating). Sofern das Prüfungsergebnis weniger als 50 Punkten entspricht, wird im Anschluss an den umgesetzten Maßnahmenplan ein erneutes Audit durchgeführt.
Tipp: Bereiten Sie sich für die Vor-Ort-Prüfung gut vor, sodass Sie idealerweise im Nachgang zu bearbeitende Maßnahmen vermeiden. Beachten Sie, dass Sie bei einem Audit-Ergebnis mit einem Wert < 50 % oder / und Zero Tolerance Findings nicht mehr vergabefähig sind und nur durch Folgemaßnahmen und ggf. weitere Vor-Ort-Prüfungen die Vergabefähigkeit wieder erreicht werden kann.