Mitwirkung bei Aufbewahrungsverpflichtungen

"Electronic Discovery" (auch als "eDiscovery" bezeichnet) ist ein förmliches Beweisverfahren im Prozessrecht einiger Staaten, vornehmlich solcher, die einem Case Law bzw. Common Law Rechtssystem unterliegen. Es bezeichnet die Vorgehensweise, bei der Informationen identifiziert, gesichert und durchsucht werden müssen, um diese als Beweismittel in zivil- oder strafrechtlichen Verfahren (auch seitens der Kläger) und in Behördenverfahren verwenden zu können.

Unmittelbar verpflichtet sind dabei die Parteien eines eDiscovery Verfahrens.

Es kann aber auch der Fall eintreten, dass wir unsere Vertragspartner darüber informieren, bestimmte Informationen und Unterlagen, die bei dem Vertragspartnerpartner aufgrund der Zusammenarbeit vorliegen, vor Verlust oder Veränderung zu schützen, wenn dies aufgrund von eDiscovery erforderlich sein sollte.

Einzelheiten würden sich im Bedarfsfalle aus einem separaten Schreiben ergeben.